Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der UCSG Real Estate Unternehmensgesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(nachfolgend als „AGB" bezeichnet)

§1 Der Geltungsbereich dieser AGB

Die AGB gelten für alle Maklerverträge, welche die UCSG Real Estate Unternehmensgesellschaft, mit Sitz in 24114 Kiel, welche mit unseren Kunden geschlossen werden. Sie gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer.

§2 Vorrang der Individualabrede

Die individuell geschlossenen Verträge zwischen uns und unseren Kunden haben grundsätzlich Vorrang vor den AGB. Sollten einzelne Punkte im Vertrag nicht geregelt sein, so gelten für diese, diese AGB bzw. die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.

§3 Zustandekommen des Maklervertrages

Der Maklervertrag zwischen uns und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Für den Maklervertrag gilt grundsätzlich eine Laufzeit von 6 Monaten. Wird der Maklervertrag nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Vierteljahr.

§4 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz.

§5 Haftung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Informationen zu den Immobilien vom Anbieter der Immobilien stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§6 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, sobald der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Maklertätigkeiten beruht.

§7 Provisionspflichtige Tätigkeit

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Regel auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.

§8 Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden.

§9 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§10 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft in Kiel.

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Stand: September 2023